"Die Präimplantationsdiagnostik soll in Ausnahmefällen zulässig sein. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Paare und die Ärzte herzustellen, ist das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Voraussetzungen und das Verfahren einer PID festlegt", schlägt der Gesetztentwurf (Drs. 17/5451) vor, der heute von einer Mehrheit des Bundestages angenommen wurde. 326 Abgeordnete aus allen Fraktionen stimmten mit Ja, 260 mit Nein, 8 enthielten sich. Drs. 17/5451 (PDF)