18. Januar 2012 Werner Dreibus

Gesetzlicher Mindestlohn 2012: LINKE, Grüne und SPD ja

„Auch konsequente Opposition kann etwas bewirken. Das zeigt das Thema Mindestlohn“, so der Bundestagsabgeordnete Werner Dreibus (DIE LINKE.) aus Hanau. „Im Juni 2006 hatte DIE LINKE einen Antrag für einen gesetzlichen Mindestlohn gestellt, der damals noch von allen Bundestagsfraktionen abgelehnt wurde. Nur die Grünen enthielten sich.“

Heute trete selbst die CDU für einen allerdings nahezu wirkungslosen „Mindestlohn light“ ein. Und sowohl SPD als auch Grüne hätten nun Anträge in den Bundestag eingebracht, die die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns vorsähen.

„Endlich fordern nun auch die Parteien, die sich bei Bedarf gerne auch mal als „links“ bezeichnen, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Ein Mindestlohn, von dem man leben kann, erfordert allerdings auch eine
entsprechende Höhe. Nur dann können auch die weiteren positiven Folgen von Mindestlöhnen wirken: Sie erhöhen die Binnennachfrage, lassen die Einzahlungen in die sozialen Sicherungssysteme ansteigen und verringern durch die dann erhöhten Rentenansprüche die Altersarmut.“

Dies seien zwar deutliche Schritte in die richtige Richtung. Doch bei der Höhe des Mindestlohnes, so Dreibus weiter, hätten SPD und Grüne noch Nachholbedarf. Die Grünen wehrten sich gegen jede konkrete Zahl und die SPD fordere einen Mindestlohn mit einer Anfangshöhe von lediglich 8,50 Euro. Das sei zu niedrig und verhindere kaum den Bezug aufstockender Sozialleistungen und den Anstieg der Altersarmut. Eine auskömmliche Rente, die nach 45 Beitragsjahren oberhalb der Höhe der Grundsicherung im Alter liege, erfordere nach Berechnungen der Bundesregierung einen Mindestlohn in Höhe von rund 10 Euro pro Stunde. Desweiteren entspräche ein Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde der Höhe gesetzlicher Mindestlöhne in vergleichbaren europäischen Volkswirtschaften wie Frankreich.

„Die LINKE“, so Werner Dreibus abschließend, „fordert deshalb die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, der noch in dieser Wahlperiode auf 10 Euro pro Stunde erhöht wird. Er soll zudem jährlich mindestens in gleichem Maße wie die Lebenshaltungskosten ansteigen.
Eventuell höhere tarifliche Branchenmindestlöhne sollen jeweils für allgemeinverbindlich erklärt werden.“