1. November 2011 Werner Dreibus

Mindestens 10 Euro

„Noch im Jahr 2005 war die spätere LINKE die einzige Partei, die einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn forderte,“ so Werner Dreibus, Bundestagsabgeordneter der LINKEN aus Hessen (Hanau). „Nach mehrjährigem Zögern folgten dieser Forderung zunächst und mit Abstrichen SPD und Grüne. Nun spricht sich auch die CDU für einen flächendeckenden Mindestlohn aus – allerdings mit noch mehr Abstrichen.“

Mindestlohn sei kein Selbstzweck, so Dreibus weiter. Vielmehr müsse er eine sozialpolitische und ein ökonomische Aufgabe erfüllen. Deshalb seien Höhe und Verbindlichkeit des Mindestlohnes entscheidend.

Sozialpolitisch komme es darauf an, dass Vollzeitbeschäftigte so viel verdienten, dass sie davon gut leben und auf aufstockende Sozialleistungen verzichten könnten. Im Jahr 2007 zum Beispiel habe es dagegen 1,3 Mio. Erwerbstätige gegeben, die zusätzlich mit Hartz IV aufstocken mussten. Ökonomisch müsse ein Mindestlohn die Nachfrage vor allem nach Konsumgütern erhöhen. Dann führe er zu zusätzlichen Investitionen der Unternehmen – auch in Arbeitsplätze.

Auf diesem Hintergrund stellt Dreibus fest: „Mit den Empfehlungen der CDU-Spitze kann der Mindestlohn jedoch diese Aufgaben nicht erfüllen. Die Vorschläge sehen derzeit vor, dass eine Kommission der Tarifpartner den Mindestlohn branchenspezifisch festlegt - also kein einheitlicher Mindestlohn per Gesetz. Die Höhe des Mindestlohns soll sich am Tarifabschluss der Zeitarbeitsbranche orientieren: in Westdeutschland 7,79 Euro und im Osten 6,89 Euro. Das ist viel zu wenig.

In Deutschland arbeiten derzeit über 22 % der Menschen im Niedriglohnbereich, d.h. nach OECD-Standard mit einem Einkommen von 1802 Euro oder weniger. Dies entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Stundenlohn von gut 10 Euro. Das ist sozusagen die Obergrenze des Niedriglohnbereichs. Viele verdienen aber – auch nach Tarif – deutlich weniger: z.B. müssen die hessischen Floristinnen in der untersten Lohngruppe derzeit mit einem Brutto-Stundenlohn von 5,94 Euro über die Runden kommen und in der hessischen Systemgastronomie werden – seit 2010 – dank des gewerkschaftlichen Kampfes wenigstens 7,50 Euro gezahlt.

All diese Menschen“, so Dreibus abschließend, „müssen als armutsgefährdet gelten – auch als zukünftige Rentnerinnen und Rentner. Daran würde sich mit der CDU-Regelung, aber auch mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro oder 8 Euro nur wenig ändern. Erst ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro kann ein merklicher Einstieg in ein Politik für gute Arbeit sein.“