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In der ersten Hälfte der Legislaturperiode haben Union und SPD mit allerlei „Ideen“ für den Eindruck gesorgt, die Koalition bemühe sich, den sozialen Missstand von Armuts- und Niedriglöhnen zumindest ansatzweise zu beheben: Lohnsubventionen, Verbot sittenwidriger Löhne, Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmensgewinn etc. Keiner dieser Vorschläge kam je auch nur in die Nähe der Umsetzung.
Dass der Mindestlohn dennoch auf der politischen Tagesordnung der Bundespolitik bleibt, ist zu einem guten Teil der LINKEN geschuldet. Die Mindestlohnkampagne der Partei und die zahlreichen Initiativen der Fraktion haben – gemeinsam mit der Kampagne von ver.di/NGG bzw. des DGB – dazu beigetragen, dass inzwischen alle im Bundestag vertretenen Parteien den Anspruch akzeptieren, dass Arbeit nicht arm machen darf. Sogar die FDP kann sich in der Öffentlichkeit dieser Auffassung nicht mehr verschließen. Und mehr als drei Viertel der Bevölkerung wollen den gesetzlichen Mindestlohn.
Im Sommer 2007 haben die Koalitionspartner im brandenburgischen Meseberg die im Koalitionsvertrag getroffene Festlegung konkretisiert, wonach weitere Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen werden sollen, sofern mit bundesweit gültigen Tarifverträgen und entsprechenden Absichtserklärungen der zuständigen Tarifparteien dazu die Voraussetzungen vorliegen. Ins Auge gefasst wurde die Aufnahme eines Teils der Postbranche, die so genannten Briefdienstleister, also all jene, die mit der Beförderung der Briefpost zu tun haben.
Im Herbst 2007 haben ver.di und der Arbeitnehmerverband Postdienste einen Tarifvertrag abgeschlossen, der Mindestlöhne zwischen 8 und 9,80 Euro vorsieht. Damit lag einerseits die Voraussetzung für eine für die gesamte Branche gültige Mindestlohnregelung vor. Andererseits hat dies die Lobbyisten der Lohndumpingfirmen PIN, TNT und weitere Postdienstleister auf den Plan gerufen. Diese konnten sich bei der Union bis hin zu Kanzlerin Merkel mit ihrer Ablehnung von Mindestlöhnen offensichtlich Gehöhr verschaffen. In der Folge erteilten CDU/CSU dem Post-Mindestlohn am 12. November eine Absage. Die Empörung in der SPD war groß, zog aber keinerlei politische Konsequenzen nach sich.
So besteht die Gefahr, dass die Dumpingfirmen ihre Beschäftigten auch weiterhin mit Hungerlöhnen von vier oder fünf Euro abspeisen werden. Und mit der Öffnung des Briefmarktes für ausländische Anbieter am 1.1.2008 würden die Löhne bei der Post AG noch stärker als bisher unter Druck geraten. Der Verkauf von Unternehmensteilen, betriebsbedingte Kündigungen und die Vergabe von Aufträgen an Dumpingfirmen sind als Reaktionen absehbar.
Um das zu verhindern hat unsere Fraktion kurzfristig einen Gesetzentwurf und eine Antrag in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf („Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes“) sieht vor, die Briefdienstleister auf der Basis des vorliegenden Tarifvertrages zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste zum 1.1.2008 in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen. Damit würden für alle Beschäftigten in diesem Bereich Mindestlöhne zwischen 8 und 9,80 Euro gelten.
Im Antrag „Liberalisierung des Briefmarktes stoppen, Sozial- und Lohndumping verhindern“ fordert die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung auf, die vollständige Liberalisierung des Briefmarktes unbefristet auszusetzen, bis ein Branchenmindestlohn aufgrund der Einbindung der Briefdienstleistungen in die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder durch einen gesetzlichen Mindestlohn festgelegt wurde. Damit soll verhindert werden, dass die Öffnung Briefmarktes die Ausbreitung von Dumpinglöhnen weiter vorantreibt.
Unter dem Eindruck dieser Initiativen bewegt sich nun auch die Koalition. Kanzlerin Merkel räumt ein, dass der Post-Mindestlohn doch noch zum 1.1.2008 kommen könnte. Allerdings ist zu befürchten, dass der dann nicht weit von einer Mogelpackung entfernt sein wird. Entscheidend wird sein, wie viele Beschäftigte unter die Mindestlohnregelung fallen und wie hoch die Mindestlöhne sein werden. Gegenwärtig sieht es so aus, dass die im Tarifvertrag vereinbarten Löhne nicht angetastet werden. Stattdessen versucht die Union, den Kreis der Betroffenen einzuschränken. Hieß es vor Wochen noch, der Mindestlohn solle für alle Beschäftigten gelten, die Briefe ausliefern, schrumpft der Kreis der Beschäftigten in den Verhandlungen der Koalitionäre. SPD-Fraktionschef Struck sprach diese Woche davon, dass unter die Mindestlohnregelung alle Beschäftigten fallen sollen, deren Tätigkeit zu mehr als 20 Prozent aus dem Zustellen von Briefen besteht. Die Union wird sicher auf weitere Zugeständnisse drängen. Ihr Ziel ist klar: Die so genannten neuen Postdienstleister wie PIN und TNT sollen möglichst wenig von den Mindestlöhnen betroffen sein.
Einmal mehr wird deutlich: Die Unionsparteien wollen Mindestlöhne nicht wirklich, selbst dann nicht, wenn – wie im Fall der Postbranche – Arbeitgeber und Gewerkschaften dies befürworten. Und die SPD lässt ihren Worten keine Taten folgen. Anders ist es nicht zu interpretieren, dass sie die im Bundestag bestehende Mehrheit – LINKE, SPD und Grüne – für einen Mindestlohn nicht nutzt. Zugunsten ihres Machterhalts verzichtet die SPD darauf, das Problem der Armut trotz Arbeit ernsthaft anzugehen.
Wie geht es weiter 2008? Die Koalitionäre hatten sich in Meseberg verabredet, den Tarifparteien aller Branchen bis zum 31. März 2008 Zeit zu geben, Mindestlohn-Tarifverträge abzuschließen und somit die Voraussetzung für Branchenmindestlöhne (über den Weg des Entsendegesetzes) zu schaffen. Für diejenigen Branchen, in denen solche Tarifverträge nicht zustande kämen, wollten Union und SPD in der Zwischenzeit die Voraussetzungen für einen alternativen Weg zu Branchenmindestlöhnen schaffen. Mit dem (noch zu überarbeitenden) so genannten Mindestarbeitsbedingungsgesetz aus dem Jahr 1952 sollte der Arbeitsminister in die Lage versetzt werden, auf Antrag von nur einer der Tarifparteien in einer Branche per Verordnung einen Mindestlohn einzuführen. Die Umsetzung dieser Vereinbarung von Meseberg wird angesichts der Verzögerungstaktik der Union nicht einfacher, wenn sie überhaupt kommt.
Dennoch gilt: Dass Union und SPD sich überhaupt permanent mit dem Thema Mindestlohn befassen, ist ein wichtiger Erfolg der LINKEN, innerhalb und außerhalb des Parlaments!
Was bedeutet das für DIE LINKE? Sie darf mit ihrer Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn nicht locker lassen. Und sie muss ihre Aktivitäten im Rahmen der der Mindestlohnkampagne weiterführen und sie zu einem Schwerpunkt im kommenden Bundestagswahlkampf machen.
Die hessische LINKE geht hier mit gutem Beispiel voran. Sie startete in dieser Woche eine Unterschriftenaktion für den gesetzlichen Mindestlohn. Damit soll die gegenwärtige und zukünftige hessische Landesregierung unter Druck gesetzt werden. Landesregierungen können im Bundesrat Initiativen zur bundesweiten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ergreifen. Ebenso kann ein Land mit der Einführung eines landesweit gültigen Mindestlohns vorangehen. Denn solange die Art und Weise der Lohnfindung durch Bundesgesetze nicht abschließend geregelt ist, kann der Landesgesetzgeber handeln. Dies ist beim Mindestlohn der Fall.
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass an einem gesetzlichen Mindestlohn für alle Beschäftigten kein Weg vorbei führt. Er muss die absolute Untergrenze definieren. Nach heutigem Stand der Mindestlöhne in Europa sollten das nicht weniger als 8,44 Euro sein, wie bei unseren französischen Nachbarn. Ergänzend sollten Branchenmindestlöhne vereinbart werden können, sofern sie die 8,44 Euro übersteigen.