In zunehmendem Maße beteiligen sich Finanzinvestoren mit kurzfristigen Interessen an Unternehmen in der Bundesrepublik. Vor allem Private Equity Fonds verfolgen bei ihren Unternehmensbeteiligungen häufig Anlagestrategien, die darauf abzielen, in möglichst kurzer Zeit extrem hohe Renditen auf das angelegte Kapital zu erzielen. Dabei spielt die langfristige Perspektive der Unternehmen als solche keine Rolle für die Finanzinvestoren - die Innovations- und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens wird kurzfristigen Renditeinteressen geopfert. In besonderem Maße davon betroffen sind die Beschäftigten eines Unternehmens, die durch die Geschäftsstrategien von Private Equity ihren Arbeitsplatz verlieren oder deren Beschäftigungsbedingungen sich verschlechtern und deren Unternehmen nachhaltig geschädigt wird. Dennoch besteht für die Arbeitnehmer kaum die Möglichkeit auf die Vorgehensweise der Investoren Einfluss zu nehmen. Weder die Betriebsräte noch die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften haben die Möglichkeit langfristig schädigende Geschäfte, die auf Betreiben kurzfristig orientierter Anlegerinnen und Anleger vorgenommen werden, zu verhindern oder zu kontrollieren.
Aus diesem Grund fordet DIE LINKE. im Bundestag, die Organe des Betriebsverfassungsgesetzes dahingehend zu stärken, dass die Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationspflichten ihnen gegenüber ausgeweitet und konkretisiert werden. Aktiengesellschaften werden bestimmte besonders riskante und auf kurzfristige Rendite abzielende Geschäfte nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrates ermöglicht.